In Übereinstimmung mit dem kantonalen Musikschulgesetz vom 1. Januar 2012 besteht für die Gemeinde Köniz eine allgemeine Musikschule. Sie vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Ergänzung zum Musikunterricht an den öffentlichen Schulen einen erweiterten und vertieften Musikunterricht mit dem Ziel, eine aktive Teilnahme am Musikleben zu ermöglichen und zu fördern.
Träger der Musikschule ist der "Verein Musikschule der Gemeinde Köniz". Dessen Zweck, Organisation und Aufgaben sind in den Vereinstatuten festgelegt.
Die Gemeinde überträgt gemäss Art. 28 des Bildungsreglements die Führung der Musikschule dem Trägerverein.
Die Schulleitung wird vom Vorstand des Vereins gewählt; ihr obliegt die musikalisch-fachliche sowie die administrative Leitung der Schule.
Das Sekretariat wird von der Schulleitung bestimmt; es unterstützt die Schulleitung im administrativen Bereich.
Der Arbeitsausschuss wird vom Vorstand des Vereins gewählt; er setzt sich aus Mitgliedern des Vereins, der Gemeinde, der Schulleitung, der Lehrerschaft sowie der Elternschaft zusammen. Er steht der Schulleitung in operativen Entscheiden beratend zur Seite.
Die Finanzierung der Musikschule richtet sich nach dem kantonalen Musikschulgesetz.
Das Schulgeld wird durch den Trägerverein in einer separaten Schulgeldordnung geregelt.
Der Sozialtarif wird durch den Gemeinderat von Köniz festgelegt.
Die Musikschule wird im Semesterbetrieb geführt. Pro Semester werden (entsprechend dem kantonalen Musikschulgesetz) 18 Lektionen erteilt. Das Herbstsemester beginnt am 1. August und dauert bis zum Ende der dritten Schulwoche nach den Weihnachtsferien. Das Frühlingssemester beginnt am Montag der 4. Schulwoche nach den Weihnachtsferien und dauert bis zum 31. Juli.
Die erste Woche des Semesters ist eine Organisationswoche, in ihr findet normalerweise kein Unterricht statt. Sie dient dem Erstellen der Stundenpläne und der Planung der Semesteraktivitäten.Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung für Primarschulen der Gemeinde Köniz.
An staatlich anerkannten Feiertagen ausfallende Lektionen werden nicht nachgeholt.
Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, vom Schüler / von der Schülerin nicht besuchte Lektionen zu einem anderen Zeitpunkt zu erteilen.
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Das Anmeldeformular ist dem Sekretariat bis zum 15. Mai (für das Herbstsemester) resp. 15. November (für das Frühlingssemester) einzureichen.
Die Aufnahme inkl. Lehrerzuteilung erfolgt gestützt auf ein Orientierungsgesprächs mit der Schulleitung.
Die Schulleitung kann den Wechsel des Unterrichtsfachs auf ein neues Semester hin bewilligen. Das Gesuch ist innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist beim Sekretariat einzureichen.
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Der Austritt kann nur auf ein Semesterende erfolgen. Die schriftliche Meldung ist dem Sekretariat bis zum 15. Mai (per Ende Frühlingssemester) resp. 15. November (per Ende Herbstsemester) einzureichen. Die unterrichtende Lehrkraft ist vorgängig zu informieren.
Der Arbeitsausschuss kann auf Antrag der Schulleitung in den folgenden Fällen den Ausschluss von Schülerinnen und Schülern auf Ende des laufenden Semesters beschliessen:
- wiederholte Pflichtverletzung
- andauernd ungenügende Leistungen
- trotz erfolgter Mahnung unbezahlte Schulgelder
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Eine Lektion dauert normalerweise 40 Minuten.
Für den Einstieg ins Musizieren werden Eltern-Kind-Singen, Musik und Bewegung im Vorschulalter, Bambusflötenunterricht, die Singgruppe Vocalini, Basischor sowie der Orientierungskurs in der Regel im Gruppenunterricht erteilt.
Die Instrumentalfächer werden in der Regel im Einzelunterricht erteilt.
Ensembleunterricht und Projektunterricht (wie Schwerpunkt Musik, Ensemblespiel, Musik- lager) gehören zum Angebot der Musikschule.
Die Singschule Köniz (für Chorsingen und Stimmbildung) ist Teil der Musikschule.
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Die Schulleitung legt fest, in welchen Räumen der Unterricht stattfindet.
Bei Bedarf kann auch in anderen Gemeinden, die selber keiner Musikschule angeschlossen sind, Unterricht erteilt werden.
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Dieses Reglement tritt am 1. August 2012 in Kraft; auf diesen Zeitpunkt wird das bisherige Reglement vom 1. August 2001 aufgehoben.
Verein Musikschule der Gemeinde Köniz, der Vorstand, am 5. Juni 2012
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